Der „Goldene Plan Brandenburg“ geht in die nächste Förderperiode (2026 – 2029).
Insgesamt stehen 601.000 € für die Sportlandschaft in Frankfurt (Oder) zur Verfügung.
Die Voranträge für Projekte der Sportvereine für das Jahr 2026 müssen bis zum 31.12.2025 bei uns per E-Mail eingehen.
Die mit den Voranträgen und der Prioritätenliste eingereichten Angaben (Maßnahme, Baukosten, Förderung, Durchführungszeiträume) sind für die Prüfung und Bewilligung verbindlich.
Daher ist es notwendig, die Kosten den Fördermaßnahmen so verlässlich wie möglich zu untersetzen.
Bitte beachtet auch den notwendigen Eigenmittelnachweis, der dem Vorantrag beizufügen ist (Punkt 6).
Über den folgenden Link kommt ihr zur Förderrichtlinie der letzten Förderperiode, da es aktuell keine neue gibt.
https://lsb-brandenburg.de/wp-content/uploads/2021/10/20210216_richtlinieGP.pdf
Bund und Land haben noch nicht alle Beschlüsse zur Förderrichtlinie vorzuliegen, sodass die neue Förderrichtlinie voraussichtlich im nächsten Mail veröffentlicht wird.
Ein paar Änderungen sind allerdings vorgenommen worden.
Weitere Hinweise zur Richtlinie / Verfahrensregelung:
Geplant ist eine Steigerung des maximalen Fördersatzes auf 80 % (letzte Förderperiode 75 %).
Alle Unterlagen, einschließlich der Voranträge und. Anlagen, sind künftig ausschließlich digital einzureichen. Die Archivierung der Originale erfolgt über den Zeitraum der Zweckbindung im antragstellenden Verein.
Vereine, deren Projekte von KSB/SSB, LSB und MBJS befürwortet wurden, reichen bis spätestens 30.06.2026 einen qualifizierten Fördermittelantrag inkl. aller Anlagen (Planung, Kostenberechnung, Finanzierungsnachweis, Eigentumsnachweis/ Pachtvertrag) in digitaler Form beim LSB ein. Nur vollständig eingereichte Unterlagen können bearbeitet werden.
Bei weiteren Fragen kann man sich bei unserem Geschäftsführer Frederic-Marc Jürgensen melden.