Ende Juni hat das Präsidium des Stadtsportbundes eine neue Förderrichtlinie beschlossen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist.

Die „Richtlinie zur Bezuschussung besonders förderungswürdiger Aktivitäten/außergewöhnlicher Belastungen angeschlossener Mitgliedsvereine“ wurde entwickelt aufgrund von Förderanträgen verschiedener Vereine in den letzten Jahren, die nicht mit bestehenden (städtischen) Förderrichtlinien vereinbar waren. Bspw. für die Teilnahme erwachsener Sportler oder Sportgruppen an nationalen wie internationalen Meisterschaften. Insbesondere sogenannte „Randsportarten“ wurden in den bestehenden Fördermöglichkeiten oftmals nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt.

Mit der neuen Förderrichtlinie soll nun Abhilfe geschaffen werden. Dafür hält der Stadtsportbund jährlich bis zu 25% seiner Mitgliedsbeiträge vor. Bedingung für die Förderung ist natürlich, dass die Maßnahmen mit den satzungsgemäßen Zwecken des Stadtsportbundes vereinbar sind und dem Ansehen der Sportstadt Frankfurt (Oder) dienen.

Auch für außergewöhnliche/außerplanmäßige Belastungen von Mitgliedsvereinen soll diese Richtlinie zur Anwendung kommen. Dabei soll verhindert werden, dass ein Verein u. U. in finanzielle Schieflage geraten könnte.

Die komplette Richtlinie findet sich HIER zum Download.

Anträge können in diesem Jahr noch bis zum 30.09. formlos gestellt werden. Ab 2020 wird der Stichtag für Anträge jeweils der 31.03. des laufenden Jahres sein.