14. Sep 2020
Seit heute sind die neuen Verhaltensrichtlinien für den Indoor- und Outdoorsport der Stadt Frankfurt (Oder) in Anlehnung an die aktuelle Umgangsverordnung vom 04.09.2020 in Kraft getreten. Frankfurts Sportler können sich über weitere Lockerungen zur Sportausübung freuen. Dennoch gelten weiterhin die gängigen Abstands- und Hygieneregeln.
Die Regeln zur Sporthallennutzung in aller Kürze:
- Mindesabstand von 1,5 m, außer bei der reinen Sportausübung
- Tragen von Mund-Nasen-Schutz, außer bei der reinen Sportausübung
- Nutzung der Umkleidekabinen unter Einhaltung des Mindestabstands möglich
- Duschen bleiben geschlossen
- Führung einer Liste zur Kontaktnachverfolgung (4 Wochen Aufbewahrung)
- Anzahl der personen je nach Hallengröße bis zu 30
- Zuschauenden Begleitpersonen ist der Zutritt untersagt
- Desinfektion von Trainingsmaterialien und Umkleidekabinen
- Begrenzung der Trainingszeit auf max. 1 Stunde
- anschließendes Lüften und Reinigen durch verantwortliche Person
- Keine Zuschauer und Catering bei Wettkämpfen. Ein gesondertes Hygienekonzept ist einzureichen
Download Verhaltensrichtlinie Sporthallen
Die Regeln zur Sportplatznutzung in aller Kürze:
- Mindesabstand von 1,5 m, außer bei der reinen Sportausübung
- Mund-Nasen-Schutz in den Sozialgebäuden
- Nutzung der Umkleidekabinen unter Einhaltung des Mindestabstands möglich
- Duschen bleiben geschlossen
- Führung einer Liste zur Kontaktnachverfolgung (4 Wochen Aufbewahrung)
- max. 1.000 Personen auf der gesamten Anlage
- Zuschauende Begleitpersonen zugelassen (Mund-Nasen-Schutz)
- Desinfektion von Trainingsmaterialien und Umkleidekabinen
- Gesondertes Hygienekonzept für Wettkämpfe ist einzureichen
- Vereinsgaststätten können unter Auflagen betrieben werden
Download Verhaltensrichtlinie Sportplätze
Download Umgangsverordnung vom 04.09.2020
Die Richtlinien sind mindestens bis zum 11.10.2020 gültig.