Aufgrund der nun veröffentlichten rechtlichen Grundlage zur Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen  durch die „Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021 (GVBl.II/21, [Nr. 24]), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juni 2021 (GVBl.II/21, [Nr. 57]), ist unter folgenden Bedingungen nun wieder Sport in geschlossenen Räumen, wie z.B. Turnhallen möglich:

 

  • Vorliegendes Hygienekonzept
  • Steuerung des Zugangs
  • Zutritt nur für symptomfreie Personen einer möglichen Covid-19 Infektion (dazu zählen: Husten, Schnupfen, Halskratzen)
  • Für Erwachsene (hier ab 18 Jahren) gilt: Testpflicht! Entweder zertifiziert für 24h oder ein Schnelltest vor den Verantwortlichen/ Übungsleitern
  • Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt: Testnachweis durch eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttests vorlegen (analog zu den Tests in den Schulen)
  • Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht befreit
  • Nicht mehr als 30 Personen, andernfalls nur kontaktlos
  • Kontaktsport möglich
  • Regelmäßiges Lüften
  • Nutzung der Umkleiden unter Benutzung einer FFP2 oder medizinischen Maske, Abstand von mindestens 1,5m
  • Bis zum Beginn der Sommerferien gelten weiterhin „nur“ die „Coronazeiten“, d.h. 1h je Trainingseinheit. Danach muss gelüftet werden. Eine Zusammenkunft der vorhergehenden oder nachkommenden Trainingsgruppe ist nicht gestattet.
  • Genutzte Geräte sind zu desinfizieren
  • … weitere Anpassungen/Konkretisierungen sind jederzeit möglich und würden nachgereicht werden

 

 

Für Sport unter freiem Himmel gibt es ab sofort keine Beschränkungen mehr. Außer, dass keine Sportler zugelassen sind, welche Anzeichen einer möglichen Covid-19 Infektion haben (Husten, Schnupfen, Halskratzen, etc.).

Das heißt, es kann Kontaktsport betrieben werden. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl mehr. Die Umkleidekabinen sind ebenso nutzbar (Unter Abstand und Nutzung einer FFP2 oder medizinischen Maske). Ebenso entfällt, wie bisher auch, die Regelung zur Nutzung der Anlagen von maximal 1h.

Auch hier gilt jedoch, Equipment, welches genutzt wurde, ist zu desinfizieren.

Die hier genannten Maßnahmen gelten nun erst einmal bis zum 24.06.2021. Der Sport in Frankfurt (Oder) in den Hallen ist ab kommenden Montag, 07.06.2021 wieder möglich.